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| Job, Studium & Schule Diskussionen und Talk über Arbeit, Ausbildungen, Studium & Schule |
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#31
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Zitat:
wie die bedingungen bei zulassungsbeschraenkten studienfaechern sind, kann ich dir leider nicht sagen. soweit es was zulassungsfreies ist, kannst du normalerweise soviel studieren, wie du willst. insbesondere kannst du auch an einer uni das eine fach studieren und dich daneben an einer anderen universitaet einschreiben, dort bist du dann ein sogenannter "zweithoerer". im maximum habe ich es (auf dem papier) auf drei faecher an der einen uni und das vierte fach als zweithoerer an der fernuni gebracht. was man dann davon taetsaechlich schafft zu studieren, das steht natuerlich auf einem anderen blatt. |
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#32
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Ist dieser zweite Studiengang denn völlig unterschiedlich von deinem ersten? Falls nicht, dann könntest du dich erkundigen, ob du beim zweiten Studiengang eventuell in einem höheren Fachsemester beginnen kannst. In diesem Fall gelten manchmal keine Zulassungsbeschränkungen mehr.
In Münster z. B. eben Chemie und Lebensmittelchemie (damals). Viele die über die ZVS keinen Platz bekommen haben, sind in Chemie angefangen und haben sich dann im 2. Semester für L-Chemie eingeschrieben, da das 1. Semester nahezu gleich ist wurde das anerkannt. Man musste dann nur eine Vorlesung nachholen. Geändert von Mara Jade (28.02.2010 um 11:15:02 Uhr) |
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#33
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Zitat:
@ Mara: Sind leider ganz verschiedene Fächer, somit kann man sich da nichts anrechnen lassen. @ e: mit der mehrfachen Immatrikulation hört sich schonmal gut an Hast du dann bei den 3 Fächern an der einen Universität auch dreifach Studiengebühren gezahlt? Oder gab's die da noch gar nicht? |
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#34
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Zitat:
spaeter dann, als es studiengebuehren gab, war ich eh nur an der fernuni hagen. da bin ich dann zum teilzeitstudenten geworden - das kostete nur die halbe studiengebuehr, aber studieren darf man damit genauso viel wie ein vollzeitstudent. zeitweise habe ich da auch zwei faecher gleichzeitig studiert (also tatsaechlich), aber ich glaub, ich war auf dem papier nur fuer das eine fach eingeschrieben. fuer das andere fach war es eh voellig wurst, ob ich dafuer eingeschrieben war. wenn ich mich recht erinner, hab ich dann nach dem abschluss des einen faches mich fuer das andere eingeschrieben, aber sicher bin ich nicht mehr, was das angeht. |
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#35
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Hi,
Ich bin zur Zeit stundent. Und bin auch Umgezogen! Weil ich bald Papa werde! Leider wird mir der Umzug und die Uni gerade zu viel! Dachte ich nehme mir mal eine Auszeit und lasse mich für ein Semester beurlauben. Kennt sich jemand damit aus ob sowas möglich ist. Und wie sieht es dann mit den Studiengebühren aus? Soweit ich von einem Freund gehört habe, sind Eltern mit Kindern von den Studiengebühren befreit. Hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse in dem Bereich. Hab auch schon an der Uni nachgefragt. Es gibt so viele verschienden Fälle und jeder erzählt was anderes! Bin schon echt genervt. Also bitte wenn jemand bescheid weiß, meldet euch! |
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#36
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Hier Befreiung von Studiengebühren in NRW / Befreiungsmöglichkeiten - Studienkosten - Geld+BAföG - Studis Online
findest du Infos, aber Vorsicht: Zitat:
Wegen dem Urlaubssemester musst du an deiner Uni direkt fragen. |
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#37
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Zitat:
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#38
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Hallo, wie es mit einem Freisemester aussieht, weiss ich nicht, ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, dass Eltern an den Unis von Studiengebühren befreit sind. In Essen wird nur ein Elternteil befreit, in Bochum beide.
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