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  #31   Nach oben
Alt 11.04.2009, 12:42:58
Benutzerbild von Dagonasti
Dagonasti Dagonasti ist offline
 
"Die hatte 'n kurzen Rock an, die wollte das doch!"

Die Welt ist voll mit kaputten Menschen, selbst im Gericht.

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  #32   Nach oben
Alt 11.04.2009, 13:30:06
Benutzerbild von WiseClown
WiseClown WiseClown ist offline
 
Das ist in der Tat unglaublich!
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Alt 11.04.2009, 14:06:04
Benutzerbild von Kranker Spinner
Kranker Spinner Kranker Spinner ist offline
 
Es geht hier nicht um den Strafprozess, sondern um einen zivilrechtlichen Anspruch. Dabei ist sehr wohl auf die (ja, ich muss mir auf die Zunge beißen, aber mir fällt kein besserer Begriff ein) Mitschuld der Vergewaltigten abzuspielen.

Folgende Absätz beschreibt es doch ganz gut:
Zitat:
Indem sie sich mit P. allein in der Kneipe getroffen, Alkohol mit ihm getrunken, das Spiel mit ihm gespielt hat - und schließlich mit ihm in die Wohnung gegangen ist, habe sie sich in eine "verfängliche Situation" begeben und das Geschehen begünstigt. "Sie hat in dieser Weise dazu beigetragen, dass der Täter die Vergewaltigung begehen konnte. Ihr Anspruch auf Genugtuung ist daher weniger ausgeprägt als bei einer Frau, die nicht dazu beigetragen hat."

[...]

"Wenn beispielsweise jemand im Rahmen eines Spiels seine Kleidung ablegt, dann ist es nicht ganz fernliegend, dass der Mitspieler dies als eindeutiges Signal versteht", führt OLG-Richterin Burmeister die Überlegungen ihrer Kollegen aus. Wenn das Opfer Schmerzensgeld fordere, müsse es sich vorhalten lassen, was es zum Geschehen beigetragen habe.



Es sei bei dem Urteil nicht um die Frage der Schuldzuweisung gegangen - sondern nur darum, ob die Frau eine "mitwirkende Ursache gesetzt" habe, die bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden müsse. "Diese Überlegungen sind unabhängig von der Art des Delikts bei jeder Schmerzensgeldbemessung anzustellen", erklärt Burmeister.

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  #34   Nach oben
Alt 11.04.2009, 14:09:43
Benutzerbild von Dagonasti
Dagonasti Dagonasti ist offline
 
Es ist schon klar was daran so kaputt ist.

Aber die Frau kannte den Kerl, der war ihr Chef für lange Zeit. Es ist doch wohl verständlich, dass man von einem Bekannten nicht erwartet brutal vergewaltigt zu werden. Man dürfte ja gar keinem mehr trauen. Wo also begab sie sich wissentlich in eine verfängliche Situation?

Oder anders: Ist ein kurzer Rock dann wirklich als Mitschuld an der Vergewaltigung anzusehen? Schließlich hat sie sich aus freien Stücken aufreizend gekleidet.
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  #35   Nach oben
Alt 11.04.2009, 14:13:33
Benutzerbild von Kranker Spinner
Kranker Spinner Kranker Spinner ist offline
 
Zitat:
Zitat von Dagonasti Beitrag anzeigen
Oder anders: Ist ein kurzer Rock dann wirklich als Mitschuld an der Vergewaltigung anzusehen?
Nein. Im Strafprozess wohl nicht.
Zur geltend Machung zivilrechtlicher Ansprüche vielleicht.
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  #36   Nach oben
Alt 11.04.2009, 15:08:58
Benutzerbild von breeanna
breeanna breeanna ist offline
 
Der Vergleich mit dem kurzen Rock hinkt.
Hier wurden Ausziehspiele gemacht und dann ist sie mit in seine Wohnung gegangen. Der Mann, der dann nicht davon ausgeht, dass da mehr drin ist, der muss erst noch geboren werden. Als sie sich dann plötzlich weigerte, ist der ausgerastet.
Ich entschuldige hier keineswegs die Tat. So etwas kann und darf nicht passieren und dass er so ausrasten würde, damit konnte die Frau auch nicht rechnen. Allerdings hat sie sich wissentlich in eine Situation begeben, in der ihr hätte klar sein müssen, was er jetzt von ihr erwartet.
Somit verstehe ich die Richterin in diesem Zivilprozess schon.
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  #37   Nach oben
Alt 11.04.2009, 15:34:21
Benutzerbild von WiseClown
WiseClown WiseClown ist offline
 
Die können beide nackt nebeneinander liegen. Sie kann seinen Dödel in der Hand haben. Wenn die Frau dann plötzlich Nein sagt, heißt es auch Nein! Es mag dem Mann schwer fallen, gerade unter Alkoholeinfluss. Trotzdem bleibt es eine Gewalttat!

In dem hier geschilderten Fall ist es ja längst nicht so krass. Der Besuch in der Wohnung eines Mannes darf nicht gleichbedeutend mit einer Mitschuld sein. Das ist doch der Hammer!

Eigentlich hätte diese Story in den Thread "Euer Rechtsempfinden" gehört...

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  #38   Nach oben
Alt 11.04.2009, 16:20:34
Benutzerbild von breeanna
breeanna breeanna ist offline
 
Zitat:
Zitat von WiseClown Beitrag anzeigen
Die können beide nackt nebeneinander liegen. Sie kann seinen Dödel in der Hand haben. Wenn die Frau dann plötzlich Nein sagt, heißt es auch Nein! Es mag dem Mann schwer fallen, gerade unter Alkoholeinfluss. Trotzdem bleibt es eine Gewalttat!

In dem hier geschilderten Fall ist es ja längst nicht so krass. Der Besuch in der Wohnung eines Mannes darf nicht gleichbedeutend mit einer Mitschuld sein. Das ist doch der Hammer!

Eigentlich hätte diese Story in den Thread "Euer Rechtsempfinden" gehört...
Ich gebe dir ja vollkommen recht. Ich sagte ja auch, dass ich die Tat absolut verurteile.
Aber ich kann doch als Frau in bestimmten Situationen abschätzen, was man(n) für eine Erwartung hat. Und wenn ich weiss, ich will diese Erwartung nicht erfüllen, sage ich früh genug nein und erhöhe die Erwartung nicht auch noch durch mein Verhalten.
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Alt 11.04.2009, 17:24:19
Benutzerbild von theobroma
theobroma theobroma ist offline
 
ists nicht auch teilweise herausgefunden worden, dass "platonische Freundschaften" deshalb schwierig sind, weil Frauen die sexuellen Absichten der Männer unterschätzen und Männer die der Frauen überschätzen?

(okai, der Wortlaut ist kacke, vielleicht google ich mal nach ner besseren formulierung)


vielleicht war sie einfach dumm und naiv = hat ihrem Chef mehr vertraut als es gerechtfertigt war

vielleicht hat der von Anfang an vor gehabt sie dazu zu bringen, dass sie besoffen willenloser wird...
die Absicht dahinter hat sie aber net erkannt


edti: nach dem ich den BEricht erst jetzt lese

Zitat:
Erst stößt er ihr die Klinge in den Bauch, dann mit aller Wucht in den Rücken. Die Ärzte werden später feststellen, dass nur ein Zufall eine lebensgefährliche Verletzung verhindert hat - die Klinge traf die junge Frau genau zwischen Lunge und Niere. Dann vergewaltigt der Mann Sandra H.

Wie besoffen muss man sein dass man jemanden erst halb zu tode sticht und dann noch an sex denken kann?


Wenn die beide ähnlich besoffen waren, kann man ihr, die ihrem Chef vertraut hat, doch keinen strick draus drehen dass sie mit in seine wohnung gekommen ist.
Sie hätte auch "nein" sagen können, und er hätte einfach pech gehabt. Manche Menschen haben sogar verständnis dafür, dass sie mehr in ner Situation gesehen haben als ihr gegenüber.


Gut, das macht ne schmerzensgeldminderung von 5000 €. Aber letztenendes war es ja fast schon versuchter Mord unter Alkoholeinfluss.
Eigentlich hätte er wissen müssen, dass er sich nicht mehr bremsen kann wenn er so viel bechert.
Sieht für mich so aus als hätte sie ihm einfach nur mehr vertraut (menschen, denen ich nicht soweit vertraue, in deren Gegenward becher ich nicht wie bekloppt....)

Geändert von theobroma (11.04.2009 um 17:37:28 Uhr)
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Alt 11.04.2009, 18:43:41
Benutzerbild von WiseClown
WiseClown WiseClown ist offline
 
@theobroma
Kranke Menschen können das - sogar mit Getöteten, oder...

...es gab hier in Duisburg den Fall mit dem "Pokemon-Mörder". Da wurde ein kleiner Junge mit diesen Karten von einer jungen Frau in deren Wohnung gelockt. Dort brachte ihr Partner den Jungen um. Während die Leiche im Wohnzimmer auf dem Boden lag, trieb es das Paar mehrmals direkt daneben miteinander.
Wenn man krank ist, geht scheinbar alles...
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  #41   Nach oben
Alt 11.04.2009, 18:58:12
Benutzerbild von theobroma
theobroma theobroma ist offline
 
dürfen diese "kranken" Menschen dann aber auch noch versuchen dem Mädel das Schmerzensgeld zu kürzen und dann auch noch Recht bekommen?


Keine Ahnung, so jemand ist doch entweder reif für die Psychatrie oder für den Knast.

Geändert von theobroma (11.04.2009 um 18:59:25 Uhr)
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  #42   Nach oben
Alt 11.04.2009, 19:45:27
Benutzerbild von Dave
Dave Dave ist offline
 
@ Kranker Spinner
Ist schon klar dass es Zivilrechtlich war. Ich finde es dennoch skandalös. So ein Urteil hätte ich nicht erwartet. Aber mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist ja sowieso nicht das beste.

Und dafür dass er sie brutal vergewaltigt und fast umgebracht hat bekommt er dann 5 Jahre und 3 Monate.

Das ist für mich eigentlich der nächste Skandal.

Zitat:
Sandra H.s Peiniger, Harald P., wird am 10. Mai 2006 wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Gefährliche Körperverletzung hört bei mir auf jeden Fall wesentlich früher auf als einer gefesselten Person zweimal ein Küchenmesser reinzurammen und diese dabei fast umzubringen. In meinen Augen ist das versuchter Mord.
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  #43   Nach oben
Alt 11.04.2009, 19:59:43
Benutzerbild von Kranker Spinner
Kranker Spinner Kranker Spinner ist offline
 
Die geringe Haftstrafe hat mich auch überrascht.


Nochmal zu dem Schmerzensgeld:
Stellt man sich vor, dass eine andere Frau die gleichen Verletzungen erlitten hat, die zu Hause überfallen wurde, wäre es da nicht ungerecht, Ihr genau das gleiche an Schmerzensgeld zu zahlen wie der Frau aus diesem Urteil, die sich vorher freiwillig im Suff dem Täter nackt präsentiert?
Bevor der nächste Aufschrei ertönt; die Frage meine ich vollkommen wertfrei.
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  #44   Nach oben
Alt 11.04.2009, 20:04:19
Benutzerbild von [sychron]
[sychron] [sychron] ist offline
 
@WiseClown: Klar, NEIN heißt NEIN ... aber sobald die Kerle einmal anfangen, mit dem Schwanz zu denken, wird das schwer mit dem Nein.

Zumal es durchaus Mädels gibt, die den "Dödel in der Hand halten", um mal Deine Worte zu gebrauchen, und dann "Nein" sagen, aber im Sinne des Spiels. Und dann noch den Unterschied zwischen "Nein" und necken, zwischen Spiel und Ernst zu sehen, traue ich nicht ganz so vielen Leuten zu.

Ich gebe Dir recht, in einer optimalen perfekten Welt hätte es so laufen müssen.
Wir leben (leider) in einer realen Welt, wo nicht jeder Mensch absolut perfekt ist.

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  #45   Nach oben
Alt 11.04.2009, 20:05:51
Benutzerbild von WiseClown
WiseClown WiseClown ist offline
 
Wenn eine Frau Gewalt provoziert, sehe ich das ein. Aber ist der Besuch in der Wohnung eines ihr gut bekannten Mannes bereits eine Provokation? Kann ich mich nicht mit anfreunden...
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