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Thema: Gewinnclub.de Abzocke?

  1. #1
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    Gewinnclub.de Abzocke?

    Hi,

    hat sonst noch jemand probleme mit Geinnclub.de?!
    Ich habe heute per Mail die 3 MAHNUNG erhalten!

    Ich kann mich aber nicht erinnern mich dort mal angemeldet zu haben - ich werde das GELD nicht Bezahlen und werde Sie auffordern mir einen Nachweiß niederzulegen!

    Eine Interessante Disskusion findet man dazu auch hier:

    http://www.recht.de/index.php3?menue...te=&aid=264812

    Und hier deren 3 beschissene scheiß Mahnung:

    ************************************************** ******************
    w w w . G E W I N N C L U B . d e
    ************************************************** ******************

    Sehr geehrter Herr Lagodzinski,

    zu der unten aufgefuehrten Rechnung konnten wir TROTZ
    ZAHLUNGSERINNERUNG und ZWEIFACHER MAHNUNG leider immer noch
    KEINEN ZAHLUNGSEINGANG feststellen. Wir bitten Sie heute LETZTMALS
    PER EMAIL, die Rechnung nunmehr BIS ZUM 23.06.2003 zu begleichen.

    Sollten Sie unsere Forderung bis dahin nicht beglichen haben,
    werden wir sie zur Eintreibung an ein Inkassobuero uebergeben.
    Bitte bedenken Sie, dass Ihnen das Inkassobuero seine Kosten
    zusaetzlich in Rechnung stellt. Angelehnt an die
    Bundesrechtsanwaltsgebuehrenordnung (BRAGO) betragen die
    zusaetzlichen Kosten mindestens 20 EUR.

    Kunden-Nr.: 67***
    Rechnungs-Nr.: 030512-067825-*****
    Rechnungsdatum: 12.05.2003
    Rechnungsbetrag: 29,40 EUR
    Faelligkeit der Rechnung war: 26.05.2003


    Bitte ueberweisen Sie den offenen Betrag auf folgendes Konto:

    Empfaenger: valudo aktiengesellschaft
    Kontonummer: 333 888 300
    Bankleitzahl: 422 600 01
    Kreditinstitut: Volksbank Gelsenkirchen-Buer
    Offener Betrag: 29,40 EUR
    Verwendungszweck: 030512-067825-*****

    ************************************************** ******************
    Falls Sie Ihre urspruengliche Rechnung nicht mehr zur Hand haben,
    koennen Sie sie folgendermassen einsehen:

    1.) Stellen Sie eine Verbindung mit dem Internet her (falls noch
    nicht vorhanden).

    2.) Rufen Sie die Internet-Seite http://rechnung.gewinnclub.de auf.

    3.) Geben Sie dort in die 4 Felder die 4 Abschnitte Ihres
    Rechnungs-Codes ein (ohne Bindestriche):
    67825-85739043-030512-*****
    Klicken Sie anschliessend auf die Schaltflaeche "Weiter".

    4.) Auf der folgenden Seite wird Ihre Rechnung im PDF-Format
    angezeigt.
    ************************************************** ******************

    Um die PDF-Datei zu oeffnen, muss auf Ihrem Computer das Programm
    "Acrobat Reader" von der Firma Adobe installiert sein. Sollte das
    nicht der Fall sein, so koennen Sie dieses Programm kostenlos auf der
    Homepage von Adobe herunterladen:
    http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

    BITTE BEDENKEN SIE: Sie haben die vierwoechige kostenlose Testphase
    von GEWINNCLUB.de genutzt und von Ihrem Kuendigungsrecht innerhalb
    der vorgesehenen Frist keinen Gebrauch gemacht. Entsprechend des mit
    uns geschlossenen Vertrages und der Allgemeinen
    Geschaeftsbedingungen, die Sie unter
    http://www.gewinnclub.de/gc_agb.html nachlesen koennen, besteht
    nunmehr ein zunaechst sechsmonatiges Abonnement, fuer das wir unsere
    Leistungen erbringen. Wir bitten Sie, das Zahlungsziel in Zukunft
    nicht mehr zu ueberschreiten, damit wir Ihnen auch weiterhin
    bestmoegliche Dienstleistungen anbieten koennen.

    Sie haben laengst bezahlt? Wir bitten um Entschuldigung!
    Antworten Sie bitte einfach auf diese Email und teilen Sie uns kurz
    mit, wann, auf welches Konto und unter welchem Namen/Verwendungszweck
    Sie ueberwiesen haben.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

    Email: Kundenservice.Mahnung@Gewinnclub.de


    Mit freundlichen Gruessen

    Ihr GEWINNCLUB.de-Team


    GEWINNCLUB.de ist ein Service der Valudo Aktiengesellschaft,
    Bismarckstr. 120, 47057 Duisburg, eingetragen in HRB 8740 beim
    Amtsgericht Duisburg, Umsatzsteuer-Nummer DE179863407.

    ***********************[ Ende der Nachricht ]***********************

  2. #2
    Administrator Avatar von Leviathan
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    Habs nur mal überflogen....
    Soweit ich weiss schicken seriöse Unternehmen, bzw. Mahnungen, werden immer per reguläre Post verschickt!
    Wenn nicht sogar Einschreiben!

  3. #3
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    Sonst keiner Betroffen

  4. #4
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    ich hab ma sowas ähnliches mit 'ner zeitung gehabt! irgendwie bekam ich die dauernd geschickt, aber ich hab die nie abboniert! und irgendwann flatterten dann die mahnungen ins haus! das war ein krasser schrift- und wortwechsel mit denen! und auf einma wurden aus den mahnungen inkassobriefe! da hab ich das meinem onkel gegeben, weil sein bruder ja richter is! der hat denen einen brief geschrieben und seitdem hab ich nie mehr was von denen gehört!

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von SoBe
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    Auf sowas würde ich gar nicht antworten! Mahnungen werden stets per Brief versandt, und nicht per E-Mail. Wenn du dich da nicht angemeldet hast, ist doch alles TicoTaco. Lass die mal 'nen Inkassoverwalter einschalten.

  6. #6
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    lass uns fenster einschmeissen gehen am weekend..

    dann müssen die erst EINIGE mahnungen verschicken das die die kohle wieder raus haben

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von SoBe
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    Auch 'ne Maßnahme!

  8. #8
    Wanderer zwischen den Welten Avatar von [sychron]
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    Achtung!

    Du musst gegen diese Mathung SOFORT Widerspruch einlegen, und zwar schriftlich, auf dem Postweg und als "Einschreiben mit Rückschein". Dadurch kannst Du im Ernstfall nachweisen, daß Du den Widerspruch tatsächlich eingelegt hast.
    Am besten verwendest Du dür den Einspruch übrigens eine Geschäftsbrief-Vorlage (mit eigenem Zeichen und dem ganzen kram), je offizieller das ist, desto eher schüchtert das ein.

    Sollten die einen Mahnbescheid oder einen Zahlungsbescheid erwirken, ebenfalls sofort und schriftlich Widerspruch einlegen!

    Das Problem ist nämlich, daß Rechnungen oder eben solche Bescheide als anerkannt gelten können, wenn Du nicht rechtzeitig widersprichst! Einfach ignorieren ist auf jeden Fall gefährlich!

    Ach, nochwas: Logge dich NICHT auf deren Seite ein, um die Rechnung zu sehen! Fordere sie in dem Widerspruch auf, Dir die Rechnung in schriftlicher Form zuzuschicken. Erstens können Sie dann kein Zugangsprotokoll rauskramen, das zeigt, daß Du auf deren Seiten warst (ich hoffe, das warst Du nicht!), und zweitens hast Du dann im Ernstfall was in der Hand.

  9. #9
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    oh mann...

    so ein Freak aber trotzdem noch sozial, kollege schnürrschuh über mich!

    --------------------------------
    Irgendwo hat er sicher recht, doch bei sowas bekomm ich Agressor-Züge im Kopf, also nicht reagieren und mit Anwalt drohen, penetrante arschlöcher!

    wo kommen wir hin.. wer soll ihm die porto-kosten und den AUFWAND denn erstatten?
    Er muß sich ja wohl nicht rechtfertigen, für LEISTUNGEN die er nie in anspruch nahm.

    Die müssen erst mal beweisen dass er überhaupt irgendwelche Leistungen bestellt hatte...

    Ich würde deffinitiv schonmal tasche mit steine füllen!

    Solche Geier bekommen einmal ein Brett...

    Widersprüche bekommen die stapelweise.. da fällt man auch mit Bezugszeichen nich auf yah`dig!

  10. #10
    Wanderer zwischen den Welten Avatar von [sychron]
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    Na, Du weist da sicher Bescheid ...

    Ich habe sowas schon mal ein paarmal durchgezogen, und bin bislang immer mit heiler Haut davongekommen. Ein paar Spezis aus meinem Bekanntenkreis, die es ausgesessen haben, mussten zahlen.

  11. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von SoBe
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    Wenn er sich da nicht angemeldet hat, muss er auch nicht zahlen, [sychron]! Wie kaey schon sagte: Grundlos für so Typen 'nen Aufwand betreiben muss nicht sein. Weis gar nicht, wie du meinst, dass die ihre Mahnung durchbringen wollen, wenn sie keinerlei Anmeldung oder sonstwas haben.

  12. #12
    Wanderer zwischen den Welten Avatar von [sychron]
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    Falsch.
    Ich kann Dir Rechnungen und Mahnungen schicken (1. Schritt), dann mit denen zum Gericht tigern und einen Mahnbescheid beantragen (2. Schritt). Wenn Du gegen den keinen Widerspruch einlegst, MUSST du zahlen, weil er in genau dem Moment, in dem die Widerspruchsfrist verstreicht, rechtsgültig wird. Wenn ein Mahnbescheid erst einmal gültig ist, hast Du keine Chance mehr, die Ursache desselben anzuzweifeln!

  13. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von SoBe
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    Der Mahnung muss aber ein Anspruch vorausgehen! Und wenn dieser nicht vorhanden ist, kannst du so viele Mahnungen schreiben, wie du willst. Mahnungen haben keine Gültigkeit ohne Anspruch. Ergo: In den Müll damit!

  14. #14
    Wanderer zwischen den Welten Avatar von [sychron]
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    Das ist richtig. Die Mahnungen ansich haben keinerlei Bedeutung. Gefährlich wird erst der Zahlungsbescheid.

  15. #15
    Papa Avatar von derchris
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    Über welchen Provider wurde die Mail eingeliefert? was deutsches? Schicks an deren Abuse Abteilung und sag du wirst belästigt! Wenn du dir sicher bisst, dass du die nicht kennst dann schick denen einen T5F->

    Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:


    (bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw.)
    Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

    1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

    2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
    § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

    3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
    § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

    4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
    § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

    5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

    6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

    7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

    (Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig
    Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
    §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Name)

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